Der Entschließungsantrag fordert eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse, die das strukturelle Haushaltsdefizit auf 0,35 % des BIP begrenzt, um die Staatsfinanzen langfristig zu stabilisieren.
einfache MehrheitXXIV20.10.2010
Entschließung
Verfassung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Einführung einer Schuldenbremse im Verfassungsrang, die das strukturelle Defizit auf höchstens 0,35 % des BIP begrenzt.
Die Begrenzung gilt nur für das strukturelle Defizit; in außergewöhnlichen Krisen kann die Grenze kurzfristig überschritten werden, muss aber schnell wieder ausgeglichen werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Bundesregierung dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Umsetzung der Schuldenbremse vorlegt.
Zur Sicherstellung der Einhaltung soll das Gesetz als verbindliche Grundlage des Budgets in die österreichische Verfassung aufgenommen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.