Verbot der Haltung von Riesenschlangen und Giftschlangen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein flächendeckendes Verbot der Haltung von Riesenschlangen und Giftschlangen in Österreich, mit Ausnahmen für Zoos und Forschungseinrichtungen, sowie Übergangsfristen für bereits gehaltene Tiere.
einfache Mehrheit XXIV 19.10.2011
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Tierhaltungsverordnung schließt Riesenschlangen und Giftschlangen nicht ein, obwohl es vermehrt zu Entweichungen aus privaten Haltungen kommt.
  • Ausgenommen von einem Verbot bleiben Zoos mit einer Bewilligung nach § 26 Abs. 1 Tierschutzgesetz sowie wissenschaftliche Einrichtungen, die ihre Haltung nach § 25 Abs. 1 melden.
  • Der Bundesminister für Gesundheit soll die 2. Tierhaltungsverordnung evaluieren und verschärfen, um ein flächendeckendes Verbot von Riesenschlangen (Boidae) und Giftschlangen zu etablieren.
  • Für bereits gehaltene Tiere sollen Übergangsfristen festgelegt werden, innerhalb derer die Halter die Tiere abgeben müssen.

Eingebracht von

Reden

16 Reden insgesamt

Pro
Contra
4:39 min
Tierschutzgesetz - TSchG
2:18 min
Tierschutzgesetz - TSchG
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