Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag will das 14‑tägige Rücktrittsrecht, das derzeit nur für Konsumentenkredite gilt, auf Leasing‑ und hypothekarisch gesicherte Kredite sowie auf Kreditvermittlungsverträge ausdehnen, um Verbraucher vor hohen Stornoprovisionen zu schützen.einfache Mehrheit XXIV 07.10.2010
Entschließung
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Das aktuelle 14‑tägige Rücktrittsrecht gilt nur für Konsumentenkreditverträge, nicht jedoch für Leasing‑ und Hypothekarkredite.
- Kreditvermittler verlangen häufig hohe Stornoprovisionen (bis zu 5 % der Kreditsumme), wenn Verbraucher vorzeitig aus einem Vertrag aussteigen wollen.
- Der Antrag fordert, das Rücktrittsrecht auf Leasing‑ und Hypothekarkredite sowie auf Kreditvermittlungsverträge auszudehnen, um Konsumenten besser zu schützen.
- Die Reform soll vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Justiz initiiert werden.
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