Übergangsbestimmungen für Witwen‑/Witwerrente bei eingetragenen Partnerschaften
abgestimmt am
31.03.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, Übergangsbestimmungen zu schaffen, damit überlebende Partner*innen einer eingetragenen Partnerschaft trotz nicht erfüllter Mindestdauer Anspruch auf eine Witwen‑/Witwerrente erhalten können.
einfache MehrheitXXIV31.03.2011
Entschließung
Bürgerliches Recht
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Schaffung von Übergangsbestimmungen, damit überlebende Partner*innen einer eingetragenen Partnerschaft trotz nicht erfüllter Mindestdauer Anspruch auf eine Witwen‑/Witwerrente erhalten können.
Aktuell ist die Pension auf 30 Monate befristet und an Alters‑ sowie Mindestdauerkriterien gekoppelt, die für viele seit 2010 bestehende Partnerschaften nicht erreichbar sind.
Der Antrag schlägt vor, dass die Bundesregierung ein Verfahren einführt, mit dem die faktische Lebensgemeinschaft glaubhaft gemacht werden kann (z. B. durch Nachweise über gemeinsamen Haushalt).
Die Zuständigkeit für die Ausarbeitung dieser Übergangsbestimmungen wird dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.