Staatsreform – Halbierung von Mandaten und Abschaffung des Bundesrates
abgestimmt am
20.10.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine radikale Staatsreform: Halbierung aller Mandate, Begrenzung der Bundesregierung auf 15 Personen und Abschaffung des Bundesrates zugunsten einer stärkeren Rolle der Landeshauptleutekonferenz.
einfache MehrheitXXIV20.10.2011
Entschließung
Exekutive
Gliedstaat
Verfassung
Zweite Kammer
direkt gewählte Kammer
Schwerpunkte
Die Gesamtzahl der öffentlichen Mandate auf Bundes‑ und Landesebene soll halbiert werden, um die Staatsausgaben zu reduzieren.
Die Bundesregierung (inklusive Staatssekretäre) wird auf maximal 15 Mitglieder begrenzt.
Der Bundesrat soll abgeschafft und stattdessen die Landeshauptleutekonferenz verfassungsrechtlich als Vertretung der Länder in der Gesetzgebung verankert werden.
Auch die Zahl der Abgeordneten in den Landtagen sowie die Mitgliederzahl der Landesregierungen sollen entsprechend reduziert werden.
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