Erhalt des Gerichtsstandorts Klagenfurt – Verhinderung von Justiztourismus
abgestimmt am
30.11.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesministerin für Justiz auf, keine Stellen von Klagenfurt nach Graz zu verlagern und sicherzustellen, dass alle Wirtschaftsstrafverfahren mit Schadenssummen über fünf Millionen Euro weiterhin am Gerichtsstandort Klagenfurt verhandelt werden, um einen "Justiztourismus" und eine Zwei‑Klassen‑Justiz zu verhindern.
einfache MehrheitXXIV30.11.2010
Entschließung
Strafrecht
Gerichtswesen
Schwerpunkte
Das geplante Wirtschaftskompetenzzentrum Graz soll Fälle mit Schadenssummen über fünf Millionen Euro übernehmen, wodurch Klagenfurt an Zuständigkeit verliert.
Der Antrag fordert, dass keine Planstellen von Klagenfurt nach Graz verlagert werden, um die lokale Justizkapazität zu erhalten.
Ziel ist, einen "Justiztourismus" zu verhindern, also das unnötige Pendeln von Zeugen, Opfern und Anwälten nach Graz.
Der Entschließungsantrag soll dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden; die Zuweisung an den Justizausschuss wird vorgeschlagen.
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