Ausnahme von der Zwangshaftpflichtversicherung für Wohnsitzärzte
abgestimmt am
17.11.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, Wohnsitzärzte – Ärzt*innen ohne eigene Praxis – von der gesetzlichen Zwangshaftpflichtversicherung zu befreien, weil die Pflicht die Zahl dieser Ärzt*innen gefährdet.
einfache MehrheitXXIV17.11.2010
Entschließung
Gesundheit
Versicherungswesen
Schwerpunkte
Wohnsitzärzte sind Ärzt*innen ohne eigene Praxis, die ehrenamtlich, im Bereitschaftsdienst oder als Schul‑/Betriebsärzt*innen tätig sind und in die Ärzteliste eingetragen werden.
Derzeit sind Wohnsitzärzte durch das Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung zur Zwangshaftpflichtversicherung verpflichtet.
Die Antragsteller befürchten, dass die Versicherungspflicht die Zahl der Wohnsitzärzte stark reduziert, weil sie finanziell übersteigt.
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, Wohnsitzärzte von der Zwangshaftpflichtversicherung auszunehmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.