Rechtsanspruch auf Hospiz‑ und Palliativbetreuung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung durch Hospiz‑ und Palliativeinrichtungen, gestützt auf Art. 15a B‑V‑G und das deutsche Modell § 39a SGB V, und verlangt vom Gesundheitsminister einen Gesetzentwurf zur Verankerung im ASVG.
einfache Mehrheit XXIV 20.06.2012
Entschließung
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag will einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung durch Hospiz‑ und Palliativeinrichtungen für alle Menschen, die diese Leistungen benötigen.
  • Der Antrag beruft sich auf Art. 15a B‑V‑G, das die Abstimmung zwischen Sozial‑ und Gesundheitsbereich sowie die flächendeckende Versorgung im Palliativ‑ und Hospizbereich fordert.
  • Als Vorbild wird die deutsche Regelung § 39a SGB V genannt, die einen Anspruch auf stationäre und ambulante Hospizleistungen sowie Zuschüsse der Krankenkassen vorsieht.
  • Der Bundesminister für Gesundheit soll dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Hospiz‑ und Palliativversorgung im ASVG verankert.
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