Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass alle Bewohner*innen von Pflegeheimen von der Rezeptgebühr befreit werden, wenn ihr Taschengeld nicht mehr als 20 % ihrer Nettopension beträgt oder sie die Heimkosten vollständig aus ihrem Einkommen tragen.einfache Mehrheit XXIV 18.04.2012
Entschließung
Sozialpolitik
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Derzeit sind nur Personen mit einer Ausgleichs‑ oder Ergänzungszulage bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze von der Rezeptgebühr befreit; Pflegeheimbewohner*innen fallen nicht automatisch darunter.
- Pflegeheimbewohner*innen werden in zwei Gruppen unterschieden: Selbstzahler*innen und solche, die Sozialhilfe‑Zuschüsse erhalten.
- Das Taschengeld von 10 % der Pflegestufe 3 beträgt derzeit 44,30 €, wird aber für andere Ausgaben wie Kleidung oder soziale Teilhabe verwendet.
- Der Antrag fordert eine generelle Rezeptgebührenbefreiung für alle Pflegeheimbewohner*innen, die nicht mehr als 20 % ihrer Nettopension als Taschengeld haben oder die die Heimkosten vollständig selbst tragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.