Bleiberecht für integrierte Asylbewerber & Verbot von Kinderhaft
abgestimmt am
29.04.2011
Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein Bleiberecht für unbescholtene Asylbewerber mit langem Verfahren und für integrierte Personen, die seit fünf Jahren in Österreich leben, sowie ein Verbot der Inhaftierung von Kindern.
einfache MehrheitXXIV29.04.2011
Entschließung
junger Mensch
öffentliche Sicherheit
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Ein Bleiberecht soll für unbescholtene Asylbewerber mit einem seit mindestens drei Jahren anhängigen Verfahren geschaffen werden.
Personen, die seit mindestens fünf Jahren überwiegend im Bundesgebiet leben und keine Straftaten begangen haben, sollen ebenfalls ein Bleiberecht erhalten.
Das Bleiberecht soll mit einer Niederlassungsbewilligung und einem uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden sein.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Fremdenpolizeigesetz zu ändern, um die Inhaftierung von Kindern und Minderjährigen zu verbieten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.