Anpassung der Regeln für den digitalen Datenaustausch im Gesundheitswesen
abgestimmt am
17.11.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht Übergangsregelungen für den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten, wenn moderne Technik noch nicht flächendeckend verfügbar oder zu teuer ist.
einfache MehrheitXXIV17.11.2010
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Einführung von Erleichterungen beim Datenaustausch, wenn moderne Sicherheitsstandards technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar sind.
Wenn hochsichere Identitätsprüfungen nicht möglich sind, dürfen Daten durch persönlichen Kontakt, Telefonat oder Abfrage offizieller Verzeichnisse (z.B. Ärztekammer) bestätigt werden.
Die Nutzung von Faxgeräten bleibt unter strengen Sicherheitsauflagen (z.B. Schutz vor unbefugtem Zugriff) als Ausnahme erlaubt.
Für Rettungsdienste, die Daten per Funk übertragen, gilt eine Sonderregelung bis Ende 2015.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.