Gesetzliche Verankerung von Werkstättenräten für Menschen mit Behinderung
abgestimmt am
20.10.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zu erarbeiten, das gewählte Werkstättenräte für behinderte Beschäftigte in geschützten Werkstätten einführt und ihnen damit Mitbestimmungs- sowie arbeitsrechtliche Rechte sichert.
einfache MehrheitXXIV20.10.2011
Entschließung
Personalvertretung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Werkstättenräte sollen auf Bundesebene gesetzlich verankert werden, damit behinderten Beschäftigten ein Mitbestimmungsorgan zur Verfügung steht.
Durch die gesetzliche Verankerung erhalten Beschäftigte in geschützten Werkstätten arbeitsrechtliche Schutzrechte und ein formelles Mitspracherecht.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu unterbreiten, die die Einführung von Werkstättenräten regelt.
Der Entschließungsantrag wird dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Bearbeitung zugewiesen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.