Kennzeichnung und Verbot von Azofarbstoffen in Lebensmitteln
abgestimmt am
30.03.2011
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Schaffung einer öffentlichen Datenbank zu azofarbstofffreien Produkten und bittet das Gesundheitsministerium, ein generelles Verbot von Azofarbstoffen – insbesondere in Kinderlebensmitteln – bei der EU‑Kommission zu prüfen.
einfache MehrheitXXIV30.03.2011
Entschließung
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank, in der Produkte ohne Azofarbstoffe gelistet werden, um Verbraucher zu informieren.
Bitte an das Bundesministerium für Gesundheit, ein generelles Verbot von Azofarbstoffen – besonders in Lebensmitteln für Kinder – bei der EU‑Kommission zu fordern.
Hinweis, dass seit dem 20. Juli 2010 in der EU eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit Azofarbstoffen besteht.
Verweis auf Studien, die einen möglichen Zusammenhang zwischen Azofarbstoffen und Hyperaktivität bei Kindern nahelegen, jedoch nicht eindeutig beweisen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.