Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit auf Tier‑ und Umweltschutz
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Spenden an Tier‑ und Umweltschutzorganisationen künftig steuerlich absetzbar werden, wie es bereits für andere gemeinnützige Einrichtungen seit 2009 gilt.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Entschließung
Umwelt
Tierschutz
Steuerwesen
Tiermedizin
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Schwerpunkte
Seit dem 1. Jänner 2009 können Spenden an in § 4a EStG genannte mildtätige Einrichtungen als Sonderausgabe bzw. Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Umwelt‑ und Tierschutzorganisationen sind von dieser Begünstigung bislang ausgeschlossen, obwohl sie gemeinnützige Ziele verfolgen.
Der Antrag bittet den Bundesminister für Finanzen, die Liste der steuerbegünstigten Hilfsorganisationen um Tier‑ und Umweltschutzvereine zu erweitern, damit deren Spenden künftig absetzbar sind.
Die Frist für die Evaluation der bisherigen Spendenabsetzbarkeit endet im Jänner 2011; das Ergebnis soll in die Entscheidung über die Ausweitung einfließen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.