Zusammenfassung
Der Antrag fordert, die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung zu erweitern, sodass sie auch die Finanzströme des öffentlichen Dienstes sowie der 2. und 3. Säule der Altersvorsorge analysiert.einfache Mehrheit XXIV 25.06.2013
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung ist per § 108e ASVG gesetzlich verankert und hat bereits Aufgaben wie die Berechnung des Richtwertes und das Erstellen von Gutachten.
- Alle drei Jahre muss die Kommission einen Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung bis zum Jahr 2050 vorlegen.
- Der aktuelle Aufgaben‑ und Befugnisrahmen lässt die Kommission nicht zu, die Finanzströme des öffentlichen Dienstes sowie der 2. und 3. Säule zu analysieren.
- Der Antrag verlangt von der Bundesregierung, dem Nationalrat eine Vorlage zu übermitteln, die die Aufgaben der Kommission um die Analyse dieser zusätzlichen Finanzströme erweitert und die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorsieht.
Relevante Medienberichte
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