Aufwertung des freiwilligen sozialen Jahres als Bürgerhilfe
abgestimmt am
15.06.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein neues Modell „Bürgerhilfe“, das das freiwillige soziale Jahr aufwertet, um nach Wegfall des Zivildienstes die Versorgung im Gesundheits‑ und Pflegesystem zu sichern. Freiwillige sollen besser bezahlt werden und erhalten steuerliche sowie pensionstechnische Vorteile; Langzeitarbeitslose sollen verpflichtend einbezogen werden.
einfache MehrheitXXIV15.06.2011
Entschließung
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Durch die Abschaffung der Wehrpflicht entfällt der Zivildienst, wodurch rund 13.000 Helfer im Gesundheits‑ und Pflegesystem wegfallen würden.
Das Modell „Bürgerhilfe“ soll ein freiwilliges soziales Jahr von bis zu einem Jahr ermöglichen und damit die Lücke im Pflegebereich schließen.
Freiwillige erhalten neben einer angemessenen Vergütung Steuervergünstigungen, bevorzugte Aufnahme in den Bundesdienst, Pensionsanrechnung und Anrechnungen für Ausbildungen im Pflege‑ und Betreuungssektor.
Langzeitarbeitslose sollen verpflichtend in die Bürgerhilfe einbezogen werden; ihre Vergütung soll über der bedarfsorientierten Mindestsicherung liegen, um einen Anreiz zu schaffen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.