Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, eine Bundesqualitätsrichtlinie zu erlassen, die einheitliche Standards für nicht medizinisch indizierte Schönheitsoperationen festlegt. Ziel ist, Patient*innen besser zu schützen, klare Ausbildungsanforderungen zu definieren und verpflichtende Aufklärungs‑ sowie Dokumentationspflichten einzuführen.einfache Mehrheit XXIV 06.07.2012
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
- Einführung einheitlicher fachlicher Standards für nicht medizinisch indizierte Schönheitsoperationen, um die Patientensicherheit zu erhöhen.
- Festlegung von Mindestausbildungsstandards für Ärzt*innen, abgestimmt auf die Komplexität und das Risiko des jeweiligen Eingriffs.
- Verpflichtende Aufklärung der Patient*innen über Risiken, Kosten, Heilungsdauer und notwendige Nachbehandlungen vor jedem kosmetischen Eingriff.
- Einführung einer dokumentationspflichtigen Aufzeichnung der Beratung und Aufklärung, um im Streitfall die Einhaltung der Standards nachweisen zu können.
Reden
18 Reden insgesamt
Pro
Contra
Csörgits Renate
SPÖ
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