Bundesweite Qualitätsstandards für Schönheitsoperationen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, eine Bundesqualitätsrichtlinie zu erlassen, die einheitliche Standards für nicht medizinisch indizierte Schönheitsoperationen festlegt. Ziel ist, Patient*innen besser zu schützen, klare Ausbildungsanforderungen zu definieren und verpflichtende Aufklärungs‑ sowie Dokumentationspflichten einzuführen.
einfache Mehrheit XXIV 06.07.2012
Entschließung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Einführung einheitlicher fachlicher Standards für nicht medizinisch indizierte Schönheitsoperationen, um die Patientensicherheit zu erhöhen.
  • Festlegung von Mindestausbildungsstandards für Ärzt*innen, abgestimmt auf die Komplexität und das Risiko des jeweiligen Eingriffs.
  • Verpflichtende Aufklärung der Patient*innen über Risiken, Kosten, Heilungsdauer und notwendige Nachbehandlungen vor jedem kosmetischen Eingriff.
  • Einführung einer dokumentationspflichtigen Aufzeichnung der Beratung und Aufklärung, um im Streitfall die Einhaltung der Standards nachweisen zu können.

Reden

18 Reden insgesamt

Pro
Contra
Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen und Ärztegesetz 1998
3:32 min
Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen und Ärztegesetz 1998
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