Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt eine verpflichtende ärztliche Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch sowie eine dreitägige Bedenkzeit, wobei die beratende Ärztin nicht die durchführende Ärztin sein darf.einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert, dass jede Frau vor einem Schwangerschaftsabbruch zwingend eine ärztliche Beratung in Anspruch nehmen muss.
- Zwischen der verpflichtenden Beratung und dem eigentlichen Eingriff soll eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen.
- Die beratende Ärztin bzw. der beratende Arzt darf nicht dieselbe Person sein, die den Schwangerschaftsabbruch durchführt.
- Der Bundesminister für Gesundheit wird gebeten, diese Vorgaben künftig sicherzustellen und das Verfahren an den Gesundheitsausschuss zu verweisen.
Relevante Medienberichte
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