Verbot von Klontieren und deren Nachkommen in der Lebensmittelproduktion
abgestimmt am
26.04.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein sofortiges EU‑Weites Verbot des Imports und Handels von Produkten aus geklonten Nutztieren sowie deren Nachkommen, Sperma und Embryonen, weil Tierleid, unklare Gesundheitsrisiken und die Gefahr einer Konzentration der Tierzuchtindustrie bestehen.
einfache MehrheitXXIV26.04.2013
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Ein sofortiges EU‑Weites Verbot des Imports von geklonten Nutztieren und daraus hergestellten Lebensmitteln wird gefordert.
Der Handel mit Sperma und Embryonen von Klontieren soll ebenfalls untersagt werden, um ein Eindringen von Klonmaterial in die europäische Tierzucht zu verhindern.
Der Antrag kritisiert, dass die aktuelle EU‑Regulierung nur das Fleisch geklonter Tiere für fünf Jahre verbietet, jedoch keine Regelungen für deren Nachkommen enthält.
Begründet wird das Verbot mit Tierleid, möglichen Gesundheitsrisiken für Menschen und der Gefahr einer Konzentration der Tierzuchtindustrie durch Patente.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.