Aktive Mitwirkung Österreichs für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe
abgestimmt am
06.07.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, gemeinsam mit EU‑Partnern Druck auf Länder auszuüben, die noch die Todesstrafe anwenden, und die weltweite Abschaffung dieser Strafe aktiv zu unterstützen.
einfache MehrheitXXIV06.07.2011
Entschließung
Strafrecht
Menschenrechte
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll die EU‑Leitlinien zur Abschaffung der Todesstrafe aktiv unterstützen und in internationalen Gremien für deren Umsetzung eintreten.
Gemeinsam mit EU‑Partnern soll Druck auf China ausgeübt werden, damit das Land seine Selbstverpflichtung zur Ratifizierung des zweiten Fakultativprotokolls zum IPbpR umsetzt und die Todesstrafe einschränkt.
Die EU‑Partner sollen Iran auffordern, Artikel 6 Absatz 2 und 5 des IPbpR zu beachten, sodass keine Todesurteile für Minderjährige oder in nicht‑schwersten Fällen erlassen werden.
Die Bundesregierung soll die USA dazu bewegen, die Todesstrafe in allen Bundesstaaten abzuschaffen und Begnadigungen für zum Tode Verurteilte zu erwirken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.