Abschaffung der Gesellschaftssteuer

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Abschaffung der 1 %igen Gesellschaftssteuer, weil sie Eigenkapital benachteiligt und das Wirtschaftswachstum hemmt.
einfache Mehrheit XXIV 22.12.2010
Entschließung
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Die Gesellschaftssteuer beträgt derzeit 1 % und wird bei Ersterwerb von Gesellschaftsrechten sowie bei Kapitalerhöhungen fällig.
  • Sie benachteiligt Eigenkapital gegenüber Fremdkapital, wodurch Unternehmen weniger Anreize für Investitionen haben.
  • Nur noch sieben von 27 EU‑Staaten erheben die Steuer; eine EU‑Studie von 2006 zeigte, dass sie das Wirtschaftswachstum hemmt.
  • Der Antrag fordert die Bundesregierung, dem Nationalrat eine Gesetzesnovelle zur vollständigen Abschaffung der Gesellschaftssteuer vorzulegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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