Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier und gastronomiehaltige Produkte
abgestimmt am
12.03.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass bei allen Lebensmitteln, die Eier enthalten – auch in verarbeiteten Produkten und der Gastronomie – Herkunft und Haltungsform verpflichtend gekennzeichnet werden müssen.
einfache MehrheitXXIV12.03.2009
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt eine verpflichtende Kennzeichnung von Herkunft und Haltungsform bei allen Lebensmitteln, die Eier enthalten – sowohl in verarbeiteten Produkten als auch in der Gastronomie.
Die aktuelle Kennzeichnungspflicht gilt nur für einzelne Eier; verarbeitete Produkte und Gastronomiegüter sind bislang von einer Pflicht ausgenommen.
Durch die Kennzeichnung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser entscheiden können, ob sie tierfreundliche Eierprodukte kaufen wollen, und heimische Bauern erhalten einen Wettbewerbsvorteil.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf EU‑Ebene Initiativen zu ergreifen, um die Kennzeichnungspflicht EU‑weit auszuweiten und Öffentlichkeitsarbeit zum artgerechten Eierhaltungsstandard zu stärken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.