Gesetzlicher Schutz für die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, den EU‑Beschluss zu unterstützen, der die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ im Lebensmittelrecht schützt, um Verbraucher*innen verlässliche Kennzeichnungen zu garantieren.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll den EU‑Beschluss unterstützen, die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ gesetzlich zu schützen.
Ein rechtlicher Schutz verhindert irreführende Kennzeichnungen und stärkt das Vertrauen der Verbraucher*innen.
Die Maßnahme unterstützt gesundheitspolitische Ziele, weil sie den Fleischkonsum reduziert und die Aufnahme von Obst und Gemüse fördert.
Der Antrag wird an den Gesundheitsausschuss weitergeleitet, damit dort über die Umsetzung beraten wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.