Reform der Briefwahl – Schutz des Wahlgeheimnisses und mehr Transparenz

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine umfassende Reform der österreichischen Briefwahl, um Wahlgeheimnis und Transparenz zu stärken. Vorgeschlagen werden u. a. die Vorverlegung von Fristen, die Einführung einer vorzeitigen Stimmabgabe vor der Wahlbehörde und strengere Kontrollen bei Beantragung und Rücksendung von Wahlkarten.
einfache Mehrheit XXIV 16.06.2011
Entschließung
Wahl

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut von Art 26 Abs 6 B‑V‑G soll geändert werden, sodass Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben können, wenn sie den Grund angeben und per eidesstattlicher Erklärung bestätigen, dass die Stimmabgabe persönlich, geheim und rechtzeitig erfolgt ist.
  • Die Möglichkeit einer vorzeitigen Stimmabgabe vor der Wahlbehörde soll eingeführt werden, analog zu den Regelungen in § 70 der steirischen Gemeindewahlordnung und § 68 der steirischen Landtagswahlordnung.
  • Alle Wahlfristen (z. B. Einreichung von Wahlkarten) werden um acht Tage vorverlegt und die Nachfrist wird vollständig abgeschafft, um eine rechtzeitige Zustellung von Wahlkarten aus dem Ausland zu gewährleisten.
  • Die Beantragung der Wahlkarte muss schriftlich im Amt mit Vorlage eines Lichtbildausweises oder per Post mit Kopie des Ausweises erfolgen; die Ausgabe und Rückgabe der Wahlkarte dürfen nur in den Amtsräumen stattfinden, außer bei nachweislicher Vollmacht.

Reden

29 Reden insgesamt

Pro
Contra
11:15 min
Wahlrechtsänderungsgesetz 2011
10:10 min
Wahlrechtsänderungsgesetz 2011
Relevante Medienberichte
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