Forderung eines Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetzes
abgestimmt am
21.03.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein bundesweites Kinder‑ und Jugendhilfegesetz mit klaren Vorgaben zum Schutz von Kindern, darunter ein Vier‑Augen‑Prinzip, Mindestkontrollen und bessere Kommunikation zwischen Behörden.
einfache MehrheitXXIV21.03.2013
Entschließung
Gliedstaat
junger Mensch
Schwerpunkte
Der Antrag fordert ein bundesweites Kinder‑ und Jugendhilfegesetz, weil es bislang keine klare Rahmenregelung für den Schutz von Kindern gibt.
Geforderte Kerninhalte des Gesetzes: Vier‑Augen‑Prinzip bei der Fallbearbeitung, festgelegte Mindestanzahl von Kontrollbesuchen und automatisierte Abläufe bei Verdachtsmomenten.
Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung bis spätestens Ende April 2011 einen Gesetzesentwurf vorlegt.
Eine bessere Vernetzung und Kommunikation zwischen Behörden, Krankenhäusern und Sozialdiensten soll eingerichtet werden, um schneller auf Gefährdungen reagieren zu können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.