Einführung eines gesetzlichen Grenzwerts für Trans‑Fettsäuren in Lebensmitteln
abgestimmt am
12.03.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert einen gesetzlichen Grenzwert von höchstens 2 % Trans‑Fettsäuren in Lebensmitteln, um gesundheitliche Risiken zu reduzieren, und verlangt von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf sowie EU‑weite Bemühungen um ein Verbot.
einfache MehrheitXXIV12.03.2009
Entschließung
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Ein gesetzlicher Grenzwert von maximal 2 % Trans‑Fettsäuren im Fettanteil von Lebensmitteln soll eingeführt werden.
Trans‑Fettsäuren erhöhen das Risiko für Herz‑Kreislauf‑Erkrankungen, Diabetes und können die fetale Entwicklung beeinträchtigen.
Andere Länder (Dänemark, USA, Kanada) haben bereits Kennzeichnungspflichten oder Verbote für Trans‑Fettsäuren eingeführt.
Die Bundesregierung soll dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorlegen und auf EU‑Ebene ein generelles Verbot anstreben; die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsausschuss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.