Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Lebensschutzorganisationen
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Finanzen auf, die Liste der steuerlich absetzbaren Spendenempfänger um Lebensschutzorganisationen zu erweitern, um deren wichtige soziale Arbeit zu stärken und ein klares "JA zum Leben"‑Signal zu setzen.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Entschließung
Steuerwesen
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Finanzen soll die Liste steuerbegünstigter Organisationen um Lebensschutzorganisationen erweitern.
Seit 2009 können Spenden an gemeinnützige, Entwicklungs‑ und Katastrophenhilfsorganisationen von der Steuer abgesetzt werden; die Nutzung lag jedoch bei nur 45 % des vorgesehenen Budgets.
Durch die Erweiterung soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, mehr Spenden an Lebensschutzorganisationen zu erhalten und damit deren wichtige soziale Arbeit zu sichern.
Der Antrag knüpft an die 2010 in Vorarlberg durchgeführte Landtags‑Enquete „Lebensschutz“ an, die bereits ein Maßnahmenpaket zur Förderung des Lebensschutzes beschlossen hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.