Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert mehr finanzielle Unterstützung und einen Gesamtvertrag für kassenfinanzierte Psychotherapie, um die stark unterversorgte ambulante psychotherapeutische Versorgung in Österreich zu verbessern.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Entschließung
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Psychotherapie ist laut ASVG eine Pflichtleistung der Krankenkassen und muss im Rahmen eines Gesamtvertrags erbracht werden.
Fehlt ein Gesamtvertrag, muss die Versorgung durch andere Verträge sichergestellt werden, die gleiche Rechte wie ein Gesamtvertrag garantieren.
Der aktuelle Kostenzuschuss von 21,80 € pro Sitzung deckt nur einen Bruchteil der durchschnittlichen Therapiekosten von 80‑90 €.
Die Versorgungsquote liegt bei etwa 0,5 % (Kinder 0,3 %) – deutlich unter dem deutschen Niveau von 2,6 %.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.