Erhalt der Nulltoleranz für nicht zugelassene GVO in Futtermitteln
abgestimmt am
06.12.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, sich auf EU‑Ebene für die Beibehaltung einer Nulltoleranz gegenüber nicht in der EU zugelassenen GVO in Futtermitteln einzusetzen. Er richtet sich gegen den EU‑Kommissionsvorschlag, eine Toleranzgrenze von 0,1 % zu erlauben.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Entschließung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Die EU‑Kommission plant, eine Toleranzgrenze von 0,1 % für nicht zugelassene GVO in Futtermitteln einzuführen.
Derzeit gilt in der EU die Nulltoleranz: Nicht‑zugelassene GVO müssen vollständig zurückgerufen werden.
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, sich für den Erhalt der Nulltoleranz auf EU‑Ebene einzusetzen.
Die Beibehaltung der Nulltoleranz soll das Vorsorgeprinzip schützen und eine Kontamination der Lebensmittelkette verhindern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.