Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, den Begriff 'behindert' im Aktiengesetz durch 'verhindert' zu ersetzen, um die Vertretung von Vorstandsmitgliedern klarer zu definieren.einfache Mehrheit XXIV 01.03.2011
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Anpassung der Wortwahl im Aktiengesetz zur Vermeidung von Unklarheiten.
- Vermeidung von Verwechslungen zwischen körperlicher Behinderung und der Unfähigkeit, ein Amt auszuüben.
- Ersetzung des Begriffs 'behindert' durch 'verhindert' in der Regelung zur Vertretung von Vorstandsmitgliedern.
Dokumente (PDFs)
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