Familienbeihilfe für Ausbildung zum Sozialfachbetreuer in Berufstätigenform
abgestimmt am
07.12.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Jugendliche in der dualen Ausbildung zum Sozialfachbetreuer Familienbeihilfe erhalten, egal ob sie die Berufstätigen‑ oder Tagesform absolvieren. Derzeit wird die Beihilfe wegen des Pflichtpraktikums abgelehnt.
einfache MehrheitXXIV07.12.2011
Entschließung
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Das Finanzamt verweigert derzeit die Familienbeihilfe für Auszubildende in der Berufstätigenform, weil das Pflichtpraktikum fälschlicherweise als reguläre Berufstätigkeit gewertet wird.
In der Tagesform, die praktisch identisch ist, erhalten Auszubildende bereits Familienbeihilfe; die Stundenzahl und finanzielle Belastung unterscheiden sich kaum.
Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung dem Nationalrat eine Vorlage vorlegt, die Familienbeihilfe für alle Ausbildungen zum Sozialfachbetreuer – sowohl in Voll- als auch in Berufstätigenform – einführt.
Begründet wird die Forderung damit, dass das Praktikum Teil der Ausbildung ist, sozialversichert ist und die Zuverdienstgrenze von 10.000 € nicht überschritten wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.