Zusammenfassung
Der Antrag stärkt die Kontrolle des Rechnungshofausschusses über die Bundesregierung durch neue Berichtspflichten bei festgestellten Mängeln.2/3 Mehrheit XXIV 01.03.2011
Gesetz
parlamentarischer Ausschuss
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Stärkung der Kontrollrechte des Rechnungshofausschusses gegenüber der Bundesregierung.
- Ein Drittel der Mitglieder des Ausschusses kann Berichte über die Beseitigung von Mängeln einfordern.
- Die Regierung muss innerhalb eines Jahres über die Maßnahmen berichten, die aufgrund von Rechnungshof-Berichten getroffen wurden.
- Nicht umgesetzte Vorschläge des Rechnungshofes müssen von der Regierung explizit begründet werden.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.