Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten auch dann zu ermöglichen, wenn die Betreuung durch im selben Haushalt lebende Personen erfolgt, weil die aktuelle Regelung Familien benachteiligt.einfache Mehrheit XXIV 10.05.2011
Entschließung
Familie
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Kinderbetreuungskosten können seit 2009 bis zu 2 300 Euro pro Kind und Jahr steuerlich abgesetzt werden, jedoch nur, wenn die Betreuung nicht von im selben Haushalt lebenden Personen erfolgt.
- Der Antrag fordert, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen und die Absetzbarkeit auch für im Haushalt lebende Betreuungspersonen zu ermöglichen.
- Die aktuelle Regelung benachteiligt Familien, die mehrere Generationen unter einem Dach leben, und kann Anreize zu Meldebetrug schaffen.
- Eine Gesetzesänderung würde Familien finanziell entlasten, ohne zusätzliche Kosten für den Staat, weil lediglich die Gleichstellung der steuerlichen Behandlung erfolgt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.