Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes zur Regelung von Aufwandserstattungen bei Blutspenden
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Der Antrag erlaubt die Einfuhr von Blutprodukten, wenn den Spendern lediglich ihre tatsächlichen Kosten erstattet wurden.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Anpassung der Einfuhrregeln für Blutprodukte an europäisches Recht.
Es wird klargestellt, dass die Einfuhr von Blutprodukten zulässig bleibt, wenn den Spendern lediglich ihre tatsächlichen Kosten (z. B. Fahrtkosten) erstattet wurden.
Die Definition der Bedingungen für die Verkehrsfähigkeit von Blutprodukten wird präzisiert.
Es muss nun nachgewiesen werden können, dass die Spende unentgeltlich war, wobei der Ersatz von Aufwendungen ausdrücklich erlaubt bleibt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.