Wiedereingliederung staatlicher Unternehmen in das Korruptionsstrafrecht

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass leitende Angestellte von staatsnahen Unternehmen wieder dem österreichischen Korruptionsstrafrecht unterstellt werden, damit insbesondere die Annahme von Geschenken sanktioniert wird.
einfache Mehrheit XXIV 27.06.2012
Entschließung
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der Antrag definiert den Begriff des Amtsträgers nach § 74 Abs. 4a lit. d StGB und nennt als Beispiele Unternehmen wie die Bundesbeschaffung GmbH, die Bundesimmobiliengesellschaft mbH oder das Bundesrechenzentrum.
  • Unternehmen der Daseinsvorsorge (z. B. ORF, Post, ÖBB) sind von dieser Definition ausgenommen, weil sie nicht überwiegend Leistungen für die Verwaltung anderer Rechtsträger erbringen.
  • Ziel des Antrags ist, dass leitende Angestellte und deren Mitarbeiter von Unternehmen, die von Gebietskörperschaften betrieben oder zu mindestens 50 % beteiligt sind, wieder dem Korruptionsstrafrecht unterstellt werden, insbesondere um die Annahme von Geschenken zu sanktionieren.
  • Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, bis spätestens 31.06.2011 eine Novelle des Korruptionsstrafrechts vorzulegen, die die genannten Unternehmen und Personen einschließt.

Reden

29 Reden insgesamt

Pro
Contra
10:03 min
Parteiengesetz 2012 - PartG
10:11 min
Parteiengesetz 2012 - PartG
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