Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, bis zum 31.10.2011 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung von Freien Dienstverträgen vorzulegen. Freie Dienstverträge gelten als prekäre Beschäftigungsform mit geringem arbeits‑ und sozialrechtlichem Schutz.
einfache MehrheitXXIV15.06.2011
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Freie Dienstverträge haben sich seit den 1990er‑Jahren stark verbreitet und betreffen etwa 54 000 Beschäftigte (ca. 1,5 % der unselbständig Beschäftigten).
Laut GPA sind rund 75 % dieser Verträge Umgehungsverhältnisse, bei denen die Beschäftigten kaum arbeits‑ und sozialrechtlichen Schutz genießen.
Die Bundesregierung soll bis spätestens 2011‑10‑31 einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Abschaffung der Freien Dienstverträge vorsieht.
Ziel ist eine Neudefinition des Arbeitnehmerbegriffs, um faire Rahmenbedingungen zu schaffen und Sozialdumping zu verhindern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.