Meldepflicht bei Mindestlohnverstößen und Einführung eines Verbandsklagerechts
abgestimmt am
15.06.2011
Zusammenfassung
Der Antrag verlangt, dass die Regierung bis 31.10.2011 ein Gesetz ausarbeitet, das Kontrollbehörden verpflichtet, Verstöße gegen Mindestlöhne an Arbeitnehmervertretungen zu melden, und ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften einführt.
einfache MehrheitXXIV15.06.2011
Entschließung
Einkommen
Arbeitsrecht
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Einrichtung einer Meldepflicht für Kontrollbehörden, um Verstöße gegen das ASVG und die Nichteinhaltung von Mindestlöhnen an Arbeitnehmervertretungen zu melden.
Einführung eines Verbandsklagerechts, das Gewerkschaften und andere Interessenvertretungen erlaubt, kollektiv gegen illegale Beschäftigungspraktiken vorzugehen.
Frist für die Bundesregierung, bis spätestens 31.10.2011 einen Gesetzentwurf mit den genannten Maßnahmen vorzulegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.