Umweltsenat als zweite Instanz für UVP‑Verfahren bei Straßen‑ und Eisenbahnprojekten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt eine Gesetzesänderung, damit der Umweltsenat als zweite Instanz für UVP‑Verfahren bei Bundesstraßen‑ und Eisenbahnprojekten fungiert – ein Schritt, der nach einem VwGH‑Urteil EU‑konform sein soll.
einfache Mehrheit XXIV 05.05.2011
Entschließung
Umwelt
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das eininstanzielle UVP‑Verfahren für Eisenbahn- und Bundesstraßenprojekte mit EU‑Recht unvereinbar ist.
  • Der Antrag fordert, das UVP‑Gesetz zu ändern, sodass der Umweltsenat als zweite Instanz für die Prüfung von Straßen‑ und Eisenbahnprojekten fungiert.
  • Eine personelle Aufstockung des bestehenden Umweltsenats reicht aus, um die zusätzlichen Fälle zu bewältigen; die Gründung eines neuen „Infrastruktursenats“ wird abgelehnt.
  • Der Antrag schlägt weitere Reformen des UVP‑G vor, etwa die Ausweitung des Anwendungsbereichs und die Verbesserung des Partizipationsstandards für betroffene Bürgerinnen und Bürger.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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