Gesetzliche Mindestzuschläge für Nacht‑, Sonntags‑ und Feiertagsarbeit
abgestimmt am
15.06.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Gesetz, das Mindestzuschläge für Nacht‑, Sonntags‑ und Feiertagsarbeit festlegt, weil diese Arbeitszeiten gesundheitsschädlich sind und derzeit kaum gesetzlich geschützt werden.
einfache MehrheitXXIV15.06.2011
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Der Antrag fordert eine gesetzliche Mindestregelung für Zuschläge bei Nacht‑, Sonntags‑ und Feiertagsarbeit.
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Nachtarbeit das Risiko für Herz‑ und Stoffwechselerkrankungen sowie Unfälle erhöht.
Derzeit gibt es nur vage Regelungen im Arbeitsruhegesetz; die meisten Arbeitnehmer*innen erhalten keine gesetzlich garantierten Zuschläge.
Durch aktuelle Kollektivvertragsänderungen (z. B. bei der Österreichischen Post) wurden bereits erhebliche Kürzungen von Nacht‑ und Feiertagszuschlägen realisiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.