Strafbarkeit von Anfüttern – Novelle des Korruptionsstrafrechts

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass das Schenken an Amtsträger („Anfüttern“) künftig unabhängig vom Zusammenhang mit einem konkreten Amtsgeschäft strafbar gemacht wird. Die Bundesministerin für Justiz soll bis spätestens 31.05.2011 einen Gesetzentwurf vorlegen.
einfache Mehrheit XXIV 27.06.2012
Entschließung
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der aktuelle Rechtsrahmen erlaubt das Anfüttern, solange kein konkretes Amtsgeschäft in Aussicht gestellt wird.
  • Der Antrag verlangt, dass Anfüttern künftig unabhängig vom Zusammenhang mit einem Amtshandeln strafbar gemacht wird.
  • Die Bundesministerin für Justiz soll bis spätestens 31.05.2011 einen Gesetzentwurf (Novelle) vorlegen.
  • Die Zuweisung des Antrags an den Justizausschuss wird vorgeschlagen, um die rechtliche Ausarbeitung zu koordinieren.

Reden

29 Reden insgesamt

Pro
Contra
10:03 min
Parteiengesetz 2012 - PartG
10:11 min
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