Staatsbürgerschaftsänderungsgesetz 2008 zur Korrektur von NS-Unrecht
abgestimmt am
04.07.2013
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Staatsbürgerschaft für NS-Verfolgte und deren Nachkommen zu sichern, indem die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft während der Flucht nicht mehr als Verlustgrund gewertet wird.
einfache MehrheitXXIV04.07.2013
Gesetz
Staatsangehöriger
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
Korrektur der Rechtslage für NS-Verfolgte, die aufgrund von Flucht eine andere Staatsbürgerschaft angenommen haben.
Die österreichische Staatsbürgerschaft gilt für Betroffene als durchgehend bestehend, sofern die Flucht oder der Einsatz für die Demokratie vorlag.
Nachkommen von NS-Verfolgten können die Staatsbürgerschaft über das Recht der Abstammung geltend machen.
Behörden können den Status auch von Amts wegen feststellen, wenn die Anwendung alter Regeln eine besondere Härte darstellen würde.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.