Finanzierungssicherung des Insolvenz-Entgeltfonds und Anpassung der Arbeitslosenversicherung
abgestimmt am
29.04.2011
Zusammenfassung
Dieses Gesetz regelt die Finanzierung des Insolvenz-Entgeltfonds durch Mehreinnahmen aus der Arbeitsmarktpolitik, um eine Erhöhung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber zu vermeiden.
einfache MehrheitXXIV29.04.2011
Gesetz
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Vermeidung einer Erhöhung der Lohnnebenkosten für Unternehmen durch den Verzicht auf eine Anhebung des Arbeitgeberzuschlags.
Die Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für Personen ab 58 Jahren wird zeitlich verschoben.
Ein Teil der Mehreinnahmen aus der Arbeitsmarktpolitik wird direkt dem Insolvenz-Entgeltfonds und der Arbeitsmarktrücklage zugeführt.
Der Höhe des Arbeitgeberzuschlags wird für die Jahre 2011 und 2012 keine Änderung vorgenommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.