Regulierung von permanenten Tätowierfarben zum Verbraucherschutz
abgestimmt am
06.12.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert verbindliche Regelungen und eine Positivliste für permanente Tätowierfarben, um gesundheitsschädliche Stoffe auszuschließen.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Aktuell verlangt die Gewerbeordnung, dass nur sterile Geräte und Farben ohne nachgewiesene Gesundheitsrisiken verwendet werden dürfen.
Untersuchungen haben gezeigt, dass viele permanente Tätowierfarben krebserregende Stoffe wie aromatische Amine und Nitrosamine enthalten.
Für nicht‑permanente Tätowierungen gelten bereits die EU‑Kosmetikverordnung, für permanente Farben fehlt jedoch eine vergleichbare Rechtsgrundlage.
Der Antrag fordert die Erstellung einer Positivliste zulässiger Farbstoffe und die Einführung einheitlicher europäischer Standards.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.