Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Fortpflanzungsmedizingesetz zu ändern, damit lesbische Frauen in eingetragenen Partnerschaften und alleinstehende Frauen wieder Zugang zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung erhalten.einfache Mehrheit XXIV 13.03.2012
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
- Derzeit verbietet § 2 Abs 1 des Fortpflanzungsmedizingesetzes die medizinisch unterstützte Fortpflanzung für lesbische Frauen in eingetragenen Partnerinnenschaften, Lebensgemeinschaften und für alleinstehende Frauen.
- Der Oberste Gerichtshof hat bereits am 22. März 2011 entschieden, dass das Verbot verfassungswidrig sein könnte und hat den Antrag an den Verfassungsgerichtshof weitergeleitet.
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bestätigt, dass das Recht auf Fortpflanzungsmedizin zum Schutzbereich von Art 8 EMRK gehört und Diskriminierung nach Art 14 iVm Art 8 verboten ist.
- Der Entschließungsantrag fordert die Bundesministerin für Justiz auf, eine Gesetzesnovellierung zu erarbeiten, die den Zugang zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung für alle Frauen unabhängig von ihrer Partnerschaftssituation ermöglicht.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.