Aufhebung des Adoptionsverbots für eingetragene Partner*innen
abgestimmt am
05.07.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Novellierung des Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft, damit gleichgeschlechtliche Partner*innen gemeinsam ein Kind adoptieren können. Er beruft sich auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und darauf, dass Einzeladoption bereits zulässig ist.
einfache MehrheitXXIV05.07.2013
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Das aktuelle Gesetz verbietet eingetragenen Partner*innen die gemeinsame Adoption von Kindern.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass das Recht auf Familiengründung durch Art 8 geschützt ist und Diskriminierung nach Art 14 unzulässig ist.
In Österreich ist Einzeladoption bereits nach § 181 Abs 1 ABGB erlaubt, was zeigt, dass Adoption grundsätzlich nicht gegen das Kindeswohl spricht.
Internationale Studien belegen, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften keine Nachteile gegenüber Kindern aus heterosexuellen Familien haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.