Erweiterung der Pflegefreistellung für alle Elternteile
abgestimmt am
19.10.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Pflegefreistellung so zu ändern, dass nicht mehr der gemeinsame Wohnsitz Voraussetzung ist und alle Elternteile – auch in Patchwork‑ und gleichgeschlechtlichen Familien – Anspruch erhalten. Zusätzlich soll bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes eine Freistellung möglich sein.
einfache MehrheitXXIV19.10.2011
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Der aktuelle Anspruch auf Pflegefreistellung ist nur für leibliche Elternteile mit gemeinsamem Haushalt möglich.
Der Antrag schlägt vor, den gemeinsamen Wohnsitz als Voraussetzung abzuschaffen, sodass auch getrennt lebende Eltern freistellen können, wenn sie sich einig sind.
Erweitert wird der Anspruch auf alle im Haushalt lebenden Elternteile – also Stief‑ und gleichgeschlechtliche Partner – unabhängig davon, ob sie leiblich sind.
Ein zusätzlicher Anspruch soll bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes gelten, um die Versorgung zu sichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.