Ausstellung eines Behindertenparkausweises für blinde und stark sehbehinderte Menschen
abgestimmt am
20.10.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, blinden und stark sehbehinderten Personen das Recht zu gewähren, einen Parkausweis nach § 29b StVO zu erhalten, damit sie Behindertenparkplätze oder Halteverbotszonen nutzen können.
einfache MehrheitXXIV20.10.2011
Entschließung
Ausweis
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass blinde und stark sehbehinderte Menschen einen Parkausweis erhalten sollen, um Behindertenparkplätze oder Halteverbotszonen nutzen zu können.
Durch die Nutzung von Behindertenparkplätzen können Betroffene ihre Wege deutlich verkürzen, was ihre Mobilität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessert.
Der Antrag weist darauf hin, dass Deutschland bereits eine entsprechende Regelung hat; Österreich würde damit international nachziehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.