Der Entschließungsantrag verlangt ein zentrales Implantatregister, um fehlerhafte Implantate schneller zu erkennen und betroffene Patienten zu schützen.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Entschließung
Gesundheit
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Derzeit existieren dezentrale Implantatregister, die nach § 10 der Medizinproduktebetreiber‑Verordnung verpflichtend sind, jedoch nicht zentral ausgewertet werden.
Fehlerhafte Implantate wie das ASR™ XL Hüftpfannensystem haben zu hohen Revisionsraten und Rückrufen geführt, was die Notwendigkeit einer schnellen Erkennung verdeutlicht.
Ein zentrales Register würde es ermöglichen, betroffene Patienten rasch zu identifizieren, die Produktsicherheit zu erhöhen und evidenzbasierte Entscheidungen im Gesundheitswesen zu unterstützen.
Der Antrag fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, die Entwicklung eines zentral geführten und auswertbaren Implantatregisters zu veranlassen und die Ergebnisse jährlich öffentlich zugänglich zu machen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.