Entschließungsantrag zum Schutz von Arbeitszeit und Gesundheit bei EU‑Arbeitszeitrichtlinie
abgestimmt am
15.06.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung, im Zuge der Revision der EU‑Arbeitszeitrichtlinie Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit zu werten, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht zu erhöhen, das Opt‑out‑Regelwerk abzuschaffen und alle nicht konformen nationalen Regelungen zu korrigieren.
einfache MehrheitXXIV15.06.2011
Entschließung
Arbeitsrecht
Europäische Union
Schwerpunkte
Bereitschaftsdienst soll ohne Unterscheidung zwischen aktiver und inaktiver Zeit vollständig als Arbeitszeit gewertet werden.
Eine Ausweitung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit und der Durchrechnungszeiträume wird abgelehnt.
Das Opt‑out‑Regelwerk soll endgültig auslaufen, sodass die 48‑Stunden‑Grenze verbindlich bleibt.
Alle nationalen Regelungen, die nicht mit der EU‑Arbeitszeitrichtlinie konform sind, sollen korrigiert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.