Rückkehr zum Erstentwurf: Verbindliche Hilfen für junge Erwachsene im B‑KJHG
abgestimmt am
21.03.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister auf, das Bundes‑Kinder‑ und‑Jugendhilfegesetz so zu ändern, dass die Hilfen für junge Erwachsene wieder dem ersten Entwurf von 2009 entsprechen, weil aktuelle Regelungen die Unterstützung zu stark einschränken.
einfache MehrheitXXIV21.03.2013
Entschließung
junger Mensch
Schwerpunkte
Der Erstentwurf von 2009 sah verbindliche Hilfen für junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr vor, wenn zuvor Erziehungshilfen gewährt wurden.
Im aktuellen 3. Entwurf wurden diese Hilfen zu einer Kann‑Bestimmung reduziert und auf das Alter von höchstens 21 Jahren begrenzt.
Durch die Herabsetzung der Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahre wurden junge Menschen, die zuvor Erziehungshilfen erhalten haben, nicht mehr automatisch für Hilfen nach dem 18. Geburtstag berücksichtigt.
Der Antrag fordert den Bundesminister auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Regelungen des Erstentwurfs von 2009 wiederaufnimmt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.